Wir beraten Sie zu Ihren Projektideen und entwickeln mit Ihnen zusammen ein förderfähiges Projekt. Auch stellen wir Ihnen vor Ort/digital gerne das Förderprogramm und die Fördermöglichkeiten genauer vor.
Hier die geplanten Eckpunkte für das neu aufgesetzte Förderprogramm Soziale Innovation (unter Vorbehalt/noch nicht veröffentlicht) für Projekte in NIEDERSACHSEN:
- Projektlaufzeit: bis 36 Monate (im Ausnahmefall Verlängerung möglich)
- Projektbeginn: ab 2023
- Gefördert werden: Personalkosten (Projektleitung, Projektmitarbeit, Verwaltung, Honorar), dazu gib es eine Sachkostenpauschale (z. B. für Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen, Veranstaltungen, Büromaterial)
- Erhöhung der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) auf:
80 % der förderfähigen Gesamtausgaben (Personalkosten + Sachkostenpauschale) in der sog. „Übergangsregion“ (ehemalige Bezirksregierung Lüneburg)
70 % der förderfähigen Gesamtausgaben (Personalkosten + Sachkostenpauschale) in sog. „Stärker entwickelten Regionen“ (ganz Niedersachsen, ausgenommen Übergangsregion, s.o.)
- Max. Gesamtvolumen pro Projekt: 750.000 € (davon je nach Region 70 – 80 % ESF-Förderung und 20 – 30 % Kofinanzierung (Eigenmittel, kommunale Mittel, Stiftungsgelder etc.)
- Thematischer Schwerpunkt:
Daseinsvorsorge:
Sozial-innovative Projekte mit Fokus auf die strukturelle Verbesserung des Zugangs zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, besonders in strukturschwachen Regionen
Darüber hinaus gibt es den Schwerpunkt Arbeitswelt im Wandel: Sozial-innovative Projekte mit Fokus auf Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen und die Anpassungen der Arbeitswelt an den gesellschaftlichen Wandel (Erstberatung über uns ebenfalls möglich).
Weitere Infos:
Bereits geförderte Projekte im Bereich Daseinsvorsorge
Unsere aktuelle Broschüre
Kontakt zu uns:
Anna Low
Mobil 0160 - 982 58 186
anna.low@lag-fw-nds.de
Sarah Kuhlmann
Mobil 0173 - 911 06 93
kuhlmann@lag-fw-nds.de
13.01.2022