Europa für Niedersachsen
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Vergabeverfahren ("Exzellenz-Verfahren")

Angesichts begrenzter Finanzmittel für die niedersächsische ESF-Förderrichtlinie Soziale Innovation (insgesamt 18,6 Mio. € in der EU-Förderperiode 2021 - 2027, Stand: Juli 2022) werden nur Projektansätze gefördert, die sich von bereits bestehenden Projekten / Initiativen unterscheiden, auf Nachhaltigkeit angelegt sind und von denen andere Regionen / Bereiche profitieren können. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

1. Stufe:

2. Stufe:

Bitte rechnen Sie damit, dass zwischen dem Einreichen von Ideen und dem tatsächlich möglichen Projektbeginn durchaus 6 - 8 Monate liegen können!

Starten Sie mit einem Projekt auf keinen Fall, bevor Sie einen Bewilligungsbescheid der NBank erhalten haben!

Bereits laufende Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen, da Sie nicht innovativ sind.