Vergabeverfahren ("Exzellenz-Verfahren")
Angesichts begrenzter Finanzmittel für die niedersächsische ESF-Förderrichtlinie Soziale Innovation (insgesamt 18,6 Mio. € in der EU-Förderperiode 2021 - 2027, Stand: Juli 2022) werden nur Projektansätze gefördert, die sich von bereits bestehenden Projekten / Initiativen unterscheiden, auf Nachhaltigkeit angelegt sind und von denen andere Regionen / Bereiche profitieren können. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Stufe:
Zweimal jährlich ruft die NBank auf ihrer Homepage dazu auf, Ideen für sozial-innovative Projektideen einzureichen. In einem vorgegebenen Formular soll dazu das Konzept zusammengefasst dargestellt werden. Die Stelle für Soziale Innovation unterstützt potentielle Projektträger auf Wunsch dabei.
Eine Steuerungsgruppe unter Federführung des "Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung" wählt aus den eingereichten Ideen die innovativsten und vielversprechendsten aus. Die Stelle für Soziale Innovation ist am Auswahverfahren beteiligt.
2. Stufe:
Die ausgewählten Träger erarbeiten mit Unterstützung der NBank (und bei Bedarf der Stelle für Soziale Innovation) den vollständigen Förderantrag (Vollantrag).
Die NBank prüft, ob der eingereichte Antrag allen Erfordernissen entspricht und bezieht auch eine Bewertung des zuständigen Amts für regionale Landesentwicklung mit ein. Dann kann das Projekt bewilligt werden und starten.
Bitte rechnen Sie damit, dass zwischen dem Einreichen von Ideen und dem tatsächlich möglichen Projektbeginn durchaus 6 - 8 Monate liegen können!
Starten Sie mit einem Projekt auf keinen Fall, bevor Sie einen Bewilligungsbescheid der NBank erhalten haben!
Bereits laufende Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen, da Sie nicht innovativ sind.