Informationen zur Förderung
Hinweise zur nächsten Antragstellung
Der nächste Förderaufruf ist seit dem 9. Dezember 2024 veröffentlicht. Der Stichtag zur Abgabe der Projektidee ist der 4. April 2025. Nähere Infos finden Sie im neuen Aufruf.
Falls Sie eine Projektidee einreichen möchten, empfehlen wir Ihnen, zuvor mit uns als Stelle für Soziale Innovation in Kontakt zu treten – wir beraten Sie gern!
Eckpunkte.
Projektdauer: bis zu 36 Monate
Thematischer Schwerpunkt:
Daseinsvorsorge: Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen oder Arbeitswelt im Wandel.
- Finanzierung: Bitte beachten sie, dass in diesem Förderaufruf von der Richtlinie abweichende Förderquoten gelten und zwar eine 60% Förderquote sowohl im SER- als auch im ÜR-Gebiet.
- Die Restmittel (40%): Kofinanzierung z.B. durch Eigenmittel, Stiftungsgelder, kommunale Mittel …
- Gesamtkosten eines geförderten Projektes: bis 750.000,- EURO
Förderfähig sind:
- alle projektbezogenen Personalkosten (pauschaliert, analog TV-L) bei Projektträgerin und Kooperationspartnerin (auch Stundenanteile) und Honorarkosten.
- durch die Personalunterstützung durch Dritte können die Netzwerkpartner für die Mitarbeit in Arbeitstreffen 24 €/Std. in die Kofinanzierung eingebracht werden.
- NEU ab 2023: Ehrenamtliche können mit 15 €/Std. pauschal in der Projektfinanzierung berücksichtigt werden (unabhängig von Tätigkeit und Qualifizierung), Merkblatt Ehrenamtliche.
- Für sonstige Projektkosten (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen, Veranstaltungen, Büromaterial) steht eine Pauschale in Höhe von 35% der förderfähigen Personalkosten bereit.
Antragsberechtigt:
- Juristische Personen
- Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
Downloads:
- Richtlinie Soziale Innovation inkl. Scoring
- Formular Projektidee (zur Einreichung bei der NBank)
- Aufruf zur Einreichung von Projektideen
Förderbedingungen
Zum zweistufigen Antragsverfahren und unterstützenden Stellen
Sozial-innovative Projekte gemäß niedersächsischem ESF-Förderprogramm Soziale Innovation greifen eine ganz konkrete Versorgungslücke in einer Gemeinde oder einem Landkreis auf. Dafür entwickeln die Antragsteller*innen eine Lösung.
Lösungsansätze müssen auch nach Ablauf der Projektförderung eine Perspektive haben und sie sollen auf andere Orte übertragbar sein. Wenn es unrealistisch ist, einen Geldgeber zur langfristigen Weiterfinanzierung zu finden, müssen in den Projekten andere Potenziale gesucht und aktiviert werden wie z.B.
- sektorenübergreifende Kooperationen
- Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement
- neue Formen der Dienstleistungserbringung
- andere Organisationsformen (z.B. Sozialgenossenschaften)
- Implementierung von neuen Kommunikations- oder Assistenzsystemen
Um die Herausforderungen – besonders in strukturschwächeren Gebieten - zu meistern, stehen Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Durchführung sozial-innovativer Projekte gemäß niedersächsischer Förderrichtlinie Soziale Innovation bereit.
Vergabeverfahren
Mit diesem Förderprogramm werden nur Projektansätze gefördert, die sich von bereits bestehenden Projekten / Initiativen unterscheiden, auf Nachhaltigkeit angelegt sind und von denen andere Regionen / Bereiche profitieren können. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Stufe:
- Die NBank ruft auf ihrer Homepage dazu auf, Ideen für sozial-innovative Projektideen einzureichen. In einem vorgegebenen Formular soll dazu das Konzept zusammengefasst dargestellt werden. Die Stelle für Soziale Innovation unterstützt potenzielle Projektträger auf Wunsch dabei.
- Eine Steuerungsgruppe unter Federführung des "Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung" (MB) wählt aus den eingereichten Ideen die innovativsten und vielversprechendsten aus. Die Stelle für Soziale Innovation ist am Auswahlverfahren beteiligt.
2. Stufe:
- Die ausgewählten Träger*innen erarbeiten mit Unterstützung der NBank (und bei Bedarf der Stelle für Soziale Innovation) den vollständigen Förderantrag (Vollantrag).
- Die NBank prüft, ob der eingereichte Antrag allen Erfordernissen entspricht und bezieht auch eine Bewertung des zuständigen Amts für regionale Landesentwicklung mit ein. Dann kann das Projekt bewilligt werden und starten.
Bitte rechnen Sie damit, dass zwischen dem Einreichen von Ideen und dem tatsächlich möglichen Projektbeginn durchaus 6–8 Monate liegen können!
Starten Sie mit einem Projekt auf keinen Fall, bevor Sie einen Bewilligungsbescheid der NBank erhalten haben!
Bereits laufende Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Unterstützende Stellen für Projektentwicklung und Antragstellung
Die Stelle für Soziale Innovation
Die Stelle für Soziale Innovation der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt die Entwicklung geeigneter Lösungsansätze für Versorgungsprobleme. Sie ist bei der Erarbeitung von Projektansätzen für das Ideen-Verfahren hilfreich, insbesondere in strukturschwächeren und ländlichen Regionen.
Die NBank
Die NBank ist nicht nur die Stelle, bei der Ideen und Projektanträge eingereicht werden müssen. Sie berät vor allem auch zu (finanziellen) Fragen rund um eine Antragstellung. Die zuständigen NBank-Berater/innen, die Förderrichtlinie und weitergehende Informationen sind auf der NBank-Website hinterlegt. Um die Ideen- und Antragsformulare einzureichen, muss sich zunächst im „Kundenportal“ registriert werden. Die Ideen-Einreichung und Antragsstellung erfolgt ab dem Jahr 2022 erstmals nur auf digitalem Wege via Kundenportal mit maschineller Unterschrift.
Die Ämter für regionale Landesentwicklung>
Das für Sie zuständige „Amt für regionale Landesentwicklung“ (ArL) wird die regionale Relevanz des Projektansatzes beurteilen und dabei die jeweilige „Regionale Handlungsstrategie“ einbeziehen. Diese „Handlungsstrategien“ sind auf der jeweiligen Homepage zu finden und müssen für das Projekt berücksichtigt werden. Das zuständige ArL sollte einbezogen werden, sobald ein Projektansatz Konturen bekommen hat.
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Anja Krutwa
Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim
Telefon: 05121 6970-136
anja.krutwa@arl-lw.niedersachsen.de
www.arl-lw.niedersachsen.de
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Kristine Lampe-Dreyer
Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg
Telefon: 0441 799-2339
kristine.lampe-dreyer@arl-we.niedersachsen.de
www.arl-we.niedersachsen.de
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Stefani Thomas
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Telefon: 04131 15-1374
stefani.thomas@arl-lg.niedersachsen.de
www.arl-lg.niedersachsen.de
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Stefan Schröder
Geschäftsstelle Göttingen: Danziger Straße 40, 37083 Göttingen
Hauptsitz: Bohlweg 38, 38100 Braunschweig
Telefon: 0551 5074-153 oder 0531 484-1027
stefan.schroeder@arl-bs.niedersachsen.de
www.arl-bs.niedersachsen.de
Förderschwerpunkte
Gefördert werden Projektideen, die in den Schwerpunkten: „Arbeitswelt im Wandel“ und „Soziale Daseinsvorsorge“ der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer Lösungen dienen. Innerhalb dieser Schwerpunkte ist die Förderung bewusst thematisch offen ausgerichtet. Projekte mit unterschiedlichsten inhaltlichen, organisatorischen und strukturellen Ausrichtungen können so entwickelt und erprobt werden. Neue und kreative Lösungen werden durch diesen Freiraum angestoßen.
Im Förderschwerpunkt „Arbeitswelt im Wandel“ sind zum Beispiel Themen wie Fachkräftemangel, Verbesserung von Organisations- und Kommunikationsstrukturen, Netzwerkbildung, demografischer Wandel, Wissensmanagement sowie Digitalisierung von großer Bedeutung.
Die zentralen Themen im anderen Handlungsfeld „Daseinsvorsorge: Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen“ sind Betreuung und Pflege, Stärkung des medizinischen Versorgungszugangs sowie Fachkräftemangel, Gesundheits- und Sozialvorsorge, Verbesserung von Organisations- und Kommunikationsstrukturen, demografischer Wandel, Wissensmanagement und Digitalisierung.
Das Projekt muss grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar sein. Das heißt, dass neue Praktiken in kleinem Maßstab getestet werden und so Erkenntnisse zur Durchführbarkeit gewonnen werden können. Tatsächlich realisierbare Ideen können dann in einem größeren Maßstab weiterverfolgt oder auf andere Zusammenhänge in anderen Regionen übertragen werden.
Springen Sie zu den einzelenen Punkten: