Informationen zur Förderung
Hinweise zur nächsten Antragstellung
Der 3. Förderaufruf endete im Frühjahr 2024. Der nächste Förderaufruf ist in Planung. Nähere Infos werden wir hier auf der Homepage veröffentlichen.
Falls Sie eine Projektidee einreichen möchten, empfehlen wir Ihnen, zuvor mit uns als Stelle für Soziale Innovation in Kontakt zu treten - wir beraten Sie gern!
Eckpunkte
Projektdauer: bis zu 36 Monate
Thematischer Schwerpunkt:
Daseinsvorsorge: Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen
ODERArbeitswelt im Wandel
Finanzierung:
70% ESF-Förderung
80% ESF-Förderung in der Region Lüneburg (sog. "Übergangsregion"/ÜR: ehemalige Bezirksregierung Lüneburg)
Rest (20% oder 30%): Kofinanzierung z.B. durch Eigenmittel, Stiftungsgelder, kommunale Mittel …
Gesamtkosten eines geförderten Projektes: bis 750.000,- €
Förderfähig sind:
alle projektbezogenen Personalkosten (pauschaliert, analog TV-L) bei Projektträgerin und Kooperationspartnerin (auch Stundenanteile) und Honorarkosten
durch die Personalunterstützung durch Dritte können die Netzwerkpartner für die Mitarbeit in Arbeitstreffen 24 €/Std. in die Kofinanzierung eingebracht werden.
NEU ab 2023: Ehrenamtliche können mit 15 €/Std. pauschal in der Projektfinanzierung berücksichtigt werden (unabhängig von Tätigkeit und Qualifizierung), Merkblatt Ehrenamtliche
Für sonstige Projektkosten (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen, Veranstaltungen, Büromaterial) steht eine Pauschale in Höhe von 35% der förderfähigen Personalkosten bereit.
Antragsberechtigt:
Juristische Personen
Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Downloads:
Zum zweistufigen Antragsverfahren und unterstützenden Stellen
Förderbedingungen
Sozial-innovative Projekte gemäß niedersächsischem ESF-Förderprogramm Soziale Innovation greifen eine ganz konkrete Versorgungslücke in einer Gemeinde oder einem Landkreis auf. Dafür entwickeln die Antragsteller*innen eine Lösung.
Lösungsansätze müssen auch nach Ablauf der Projektförderung eine Perspektive haben und sie sollen auf andere Orte übertragbar sein. Wenn es unrealistisch ist, einen Geldgeber zur langfristigen Weiterfinanzierung zu finden, müssen in den Projekten andere Potenziale gesucht und aktiviert werden wie z.B.
sektorenübergreifende Kooperationen
Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement
neue Formen der Dienstleistungserbringung
andere Organisationsformen (z.B. Sozialgenossenschaften)
Implementierung von neuen Kommunikations- oder Assistenzsystemen
Um die Herausforderungen - besonders in strukturschwächeren Gebieten- zu meistern, stehen Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Durchführung sozial-innovativer Projekte gemäß niedersächsischer Förderrichtlinie Soziale Innovation bereit.