Strukturen verbessern
Sozial-innovative Projekte greifen eine ganz konkrete Versorgungslücke in einer Gemeinde oder einem Landkreis auf. Dafür entwickeln sie eine Lösung. Lösungsansätze müssen auch nach Ablauf der Projektförderung eine Perspektive haben, und sie sollen auf andere Orte übertragbar sein. Wenn es unrealistisch ist, einen Geldgeber zur langfristigen Weiterfinanzierung zu finden, müssen in den Projekten andere Potenziale gesucht und aktiviert werden wie z.B.
- sektorenübergreifende Kooperationen
- Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement
- neue Formen der Dienstleistungserbringung
- andere Organisationsformen (z.B. Sozialgenossenschaften)
- Implementierung von neuen Kommunikations - oder Assistenzsystemen
- ….
Um die Herausforderungen (besonders in ländlichen Gebieten) zu meistern, stehen 5 Mio. € aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Durchführung sozial-innovativer Projekte gemäß niedersächsischer Förderrichtlinie Soziale Innovation zur Verfügung, Solange das Geld reicht, ruft die NBank einmal jährlich zum Einreichen sozial-innovativer Projektideen auf (Stand Juni 2020: Die Mittel sind vergeben, es gibt in der EU-Förderperiode 2014 - 2020 keine Aufrufe mehr).
Eckpunkte der Förderung
für neue Projekte mit Start im Jahr 2020
Projektdauer: bis zu 33 Monate
Finanzierung:
60 % ESF-Förderung, 70 % ESF-Förderung in der Region Lüneburg (ÜR)
Rest (30 oder 40 %): Kofinanzierung (z.B. durch Eigenmittel, Stiftungsgelder, kommunale Mittel …)
Gesamtkosten eines geförderten Projektes: bis 750.000,- €
Förderfähig sind:
- alle projektbezogenen Personalkosten (pauschaliert, analog TV-L)
- durch die Personalunterstützung durch Dritte können durch die Netzwerkpartner für die Mitarbeit in Arbeitstreffen 24 €/Std. in die Kofinanzierung eingebracht werden.
Für sämtliche sonstige Projektkosten gibt es eine Pauschale in Höhe von 25 % der förderfähigen Personalkosten.